
Informationen zur Leistungsabrechnung
Wir informieren gerne und transparent über die Leistungsabrechnung. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir gerne auch persönlich zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen. Auf den folgenden Seiten finden Sie erste Informationen zu den jeweiligen Fachbereichen.
Als Privatpraxis ist es uns nicht möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abzurechnen. Im Bereich der Psychotherapie können gesetzlich versicherte Patienten unter Umständen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Psychotherapie in einer Privatpraxis wahrnehmen. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Psychotherapie Kosten | Leistungsabrechnung nach GOÄ und GOP
Unsere Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten die Rechnung von der Privatärztlichen Verrechnungsstelle.
Psychotherapie Kosten im Detail: Honorare und Kostenerstattungsverfahren
Die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Am 1. Juli 2024 sind Abrechnungsempfehlungen in Kraft getreten, die von der Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer, dem PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern vereinbart wurden. Diese können Sie hier einsehen:
Leistungen der Psychotherapie berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen. Eine Therapiesitzung (Einzelgespräch von 50 Minuten) in der Psychotherapeutischen Sprechstunde, Psychotherapeutischen Akutbehandlung und Psychotherapeutischen Kurzzeittherapie beträgt bei Anwendung eines 2,3-fachen Satzes voraussichtlich zwischen 134,06 € und 167,58 €. Eine Therapiesitzung (Einzelgespräch von 50 Minuten) in der Probatorik und Langzeittherapie beträgt bei Anwendung eines 2,3-fachen Satzes voraussichtlich 134,08 €. In der Probatorik und Langzeittherapie ist in einzelnen begründeten Fällen und für einzelne Therapiesitzungen die Anwendung eines 3,5-fachen Satzes möglich. Insgesamt sind zusätzliche Kosten für Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen möglich.
Information zum Kostenerstattungsverfahren
Für gesetzlich Versicherte, die keinen Therapieplatz in einer Psychotherapiepraxis mit Kassenzulassung gefunden haben, kann das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Absatz 3 SGB V) in Betracht kommen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine gleichwertige Behandlung (Qualifikation und Verfahren) zu erstatten, wenn gesetzlich Versicherte trotz aller Bemühungen keinen Platz für eine zeitnah erforderliche Psychotherapie finden konnten (sog. „Systemversagen“ der GKV). Wir empfehlen sich vorab über das Kostenerstattungsverfahren zu informieren (z. B. auf der Website der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung) und ein Beratungsgespräch bei uns zu vereinbaren:
Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen, die vor der Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens durch die gesetzliche Krankenversicherung bei uns in Anspruch genommen werden, als Selbstzahler abgerechnet werden.
Psychokardiologie
Psychokardiologische Leistungen werden einzeln aus den Bereichen Psychotherapie und/oder Kardiologische Beratung abgerechnet.
Kosten psychologische Beratung & Coaching
Coaching und Psychologische Beratungen sind keine Heilbehandlungen und werden nicht von Krankenversicherungen erstattet. Die Honorare werden individuell vereinbart.
Innere Medizin & Kardiologische Beratung – Leistungen und Kosten
Leistungen der Inneren Medizin und Kardiologie berechnen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine kardiologische Beratung (Einzelgespräch von 45 Minuten inklusive Ansehen und Einschätzen von Vorbefunden im Gespräch) beträgt 120,00 €. Es wird eine Honorarvereinbarung geschlossen.

